IVM: gebündelte Kompetenz
Unsere jahrzehntelange Erfahrung in allen Segmenten der Immobilienbranche kommt unseren Hausverwaltungskunden ständig zugute. Im Unterschied zu Unternehmen, die sich lediglich allein auf die Hausverwaltung Ravensburg spezialisiert haben, verfügen unsere Mitarbeiter auch über einen ausgedehnten bautechnischen Erfahrungsschatz und können diesen in ihre tägliche Arbeit einbringen. Eine starke Kosten- und Qualitätsorientierung unserer Arbeit ist die logische Folge.
Sie haben eine Schadensmeldung?
Bitte teilen Sie uns Schäden in den von uns verwalteten Objekten möglichst über das nachfolgende Formular mit. Es hilft uns, die Termine zu verfolgen und die Meldungen nachvollziehen zu können. Bei Rückfragen setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Hausverwaltung ravensburg - Wir sind für Sie da
Wohnungseigentümerverwaltung, Miet- und Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes [WEG] ist eine organisierte, planvolle und nach Regeln handelnde Vertretung der Gemeinschaft der Eigentümer. Wir berücksichtigen die Interessen der Eigentümer für alle Belange, welche das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Gesetz §§ 27 und 28 des WEG und der Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung).
Unter Einhaltung der „ordnungsgemäßen Verwaltung“ ist die wichtigste individuelle Grundlage der Verwaltervertrag zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Zu den Leistungen der Verwaltung gehören:
- Auftragsvergabe, mit Auswahl und Beauftragung qualifizierter Handwerker zur Instandhaltung und Instandsetzung
- Überwachung auszuführender Aufträge
- Regelmäßige Begehungen der Anlagen vor Ort
- Beratung, Planung und Überwachung bei Sanierung-, Modernisierungsmaßnahmen
- Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen
- Beschlussfassung im Rahmen der WEG und geltender Rechtsprechungen
- Beratung der Eigentümergemeinschaft in allen Belangen des Gemeinschaftseigentums auf Grundlage des Wohnungseigentümergesetztes sowie aktuellen Rechtsprechungen
- Führung von Beschlussfassungssammlung